Brandlbracke |
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FCI-Standard Nº 63 |
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Ursprung |
Österreich | |
Gruppe |
Gruppe 6 Laufhunde, Schweisshunde und verwandte Rassen | |
Sektion |
Sektion 1.2 Mittelgrosse Laufhunde | |
Arbeitsprüfung |
Mit Arbeitsprüfung (Brackier- und Schweissprüfung) | |
Endgültigen Anerkennung der Rasse durch die FCI |
Freitag 03 September 1954 | |
Publikation des gültigen offiziellen Standards |
Dienstag 10 Oktober 1995 | |
Letzten Aktualisierung |
Dienstag 18 Juni 1996 | |
En français, cette race se dit |
Brachet autrichien noir et feu | |
In English, this breed is said |
Austrian Black and Tan Hound | |
En español, esta raza se dice |
Sabueso Austriaco Negro y Fuego | |
In het Nederlands, wordt dit ras gezegd |
Brandlbracke |
Verwendung |
Die Brandlbracke ist infolge ihrer besonderen Eignung für den schweren Dienst im Hochgebirge, sowie auch im Flachland als Brackier und Schweisshund der allgemein beliebte Jagdhund. |
Kurzer geschichtlicher abriss |
Die Brandlbracke gilt als echter Nachkomme der Keltenbracke. Wie bei fast allen Hunderassen älteren Ursprungs gibt es auch bei der Brandlbracke bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts keinen gesicherten Herkunftsnachweis. Das kommt daher, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine geregelte Zucht stattfand. |
Allgemeines erscheinungsbild |
Mittelgross. Kräftiger, langgestreckter, elastischer Körperbau. |
Verhalten / charakter (wesen) |
Feinnasig, vor allem auch am Hasen spurlauter Hund, mit Spurwillen, Spursicherheit und angenehmen Wesen. |
Kopf |
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Oberkopf |
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Schädel |
Breit, Hinterhauptbein schwach ausgebildet. |
Facial region |
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Nasenschwamm |
Schwarz. | |
Fang |
Kräftig. | |
Lefzen |
Gut entwickelt, anliegend, durchpigmentiert. | |
Nasenrücken |
Nasenrücken gerade. | |
Kiefer / Zähne |
Kräftiges Scherengebiss. Gewünscht ist ein vollständiges Gebiss mit 42 Zähnen; das Fehlen von insgesamt 2 PM1 oder PM2 (Prämolaren 1 oder 2) wird toleriert; die M3 (Molaren 3) werden nicht berücksichtigt. | |
Augen |
Klar, dunkelbraun, kein Rot im Augenwinkel zeigend. | |
Ohren |
Mittellang, nicht zu breit, hoch angesetzt, unten abgerundet, glatt herabhängend. |
Hals |
Mittellang, sehr kräftig, Wamme nicht erwünscht. |
Körper |
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Widerrist |
Gut ausgeprägt. | |
Rücken |
Lang. | |
Lenden |
Leicht aufgezogen. | |
Kruppe |
Leicht schräg abfallend. | |
Brust |
Breit und tief. |
Rute |
Lang, verjüngt sich allmählich, etwas gebogen, in der Ruhe herabhängend, auf der Unterseite grob behaart, nicht zu grobe Bürste. |
Gliedmassen |
Vorderhand |
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Allgemeines |
Stark entwickelt, Läufe gerade gestellt, kräftig. | |
Schultern |
Schräggestellt, kräftig bemuskelt. |
Hinterhand |
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Allgemeines |
Gut gewinkelt. | |
Oberschenkel |
Schlank, mässig stark entwickelt, lang. |
Pfoten |
Kräftig, rund, gewölbt. Zehen eng aneinander, Krallen stark und schwarz, Ballen gross und stark. |
Gangwerk |
Raumgreifend, elegant. |
Coat |
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Haar |
Glatthaar, fest anliegend, dicht, voll, elastisch mit Seidenglanz. Länge ca.2 cm. | |
Farbe |
Schwarz mit wenig, scharf abgesetztem hell – bis dunkelbraunem Brand. Die zwei lohfarbenen Abzeichen über den Augen (Vieräugel) müssen vorhanden sein. |
Grösse und gewicht |
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Widerristhöhe |
48 – 56 cm. Widerristhöhe Rüden 50 – 56 cm, Hündinnen 48 – 54 cm. |
Fehler |
• Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist, und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen. • Fehler sollten nach Grad der Schwere aufgenommen werden. |
Allgemeine Fehler |
Oberkopf zu schmal. Fang breit. Behang faltig, zu spitz, schmal, kurz. Rute zu kurz, zu dünn, zu stark aufwärts gekrümmt, ohne grobe Behaarung der Unterseite. Schwache Läufe. Scheuheit. |
Disqualifizierende fehler |
Aggressiv oder ängstlich. Vor- und Rückbiss. Fehlen von mehr als zwei PM1 oder PM2. Jede andere Färbung als die oben angegebene. Fehlen von ausgeprägten lohfarbenen Abzeichen über den Augen (Vieräugl). |
NB : |
• Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden. • Die in starker Ausprägung oder gehäuft vorkommenden oben angeführten Fehler sind ausschließend. • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden. |
Bibliografie |
https://www.fci.be/ |